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Elektro-Trendfahrzeuge

Elektro-Fahrzeuge sind im Trend. Um schnell von A nach B zu gelangen, gibt es auch in der Stadt Zürich viele Möglichkeiten, zum Beispiel ein Elektro-Trottinett zu mieten oder vielleicht haben Sie auch ein eigenes solches Fahrzeug.

Aber aufgepasst: Die Verwendung dieser Transportmittel ist gesetzlich geregelt und nicht risikofrei. Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Regeln kennen. Denn die Fahrzeuge sind motorisiert, das heisst, sie sind schnell. Und weil sie mit einem Elektromotor betrieben sind, auch leise. Das kann im öffentlichen Raum rasch zu gefährlichen Situationen führen.

Auf öffentlichen Strassen zugelassene Fahrzeuge

Elektro-Trottinett (Leicht-Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: 20 km/h 
Kontrollschild: Nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahre keiner mehr erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder zulässig.

Elektro-Bike, langsam (Leicht-Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahre keiner mehr erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder zulässig.

Elektro-Roller (Leicht-Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: 20 km/h / 25 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: nicht erforderlich
Platzzahl: 1 Person (Ausnahmen nach Art. 63 Abs. 3 VRV)
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahre keiner mehr erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder zulässig.

Elektro-Stehroller (Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: 20 km/h
Kontrollschild: Erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kat. M (14 bis 16 Jahre), ab 16 Jahre keiner mehr erforderlich
Velohelm: nicht erforderlich, jedoch empfohlen
Verhalten im Verkehr: Den Fahrrädern gleichgestellt. Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder zulässig.

Elektro-Bike, schnell (Motorfahrrad)

Geschwindigkeit: 30 km/h / 45 km/h mit Tretunterstützung
Kontrollschild: Erforderlich
Platzzahl: 1 Person
Führerausweis: Kat. M
Velohelm: Erforderlich
Verhalten im Verkehr: Benutzung von Radstreifen und -wegen obligatorisch. Fahren auf dem Trottoir verboten. Durchfahrt bei Verbot für Motorfahrräder mit ausgeschaltetem Motor gestattet.

Im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassene Fahrzeuge

Mit den nachfolgend aufgeführten Fahrzeugen darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Solche zeichnen sich dadurch aus, dass sie für alle zugänglich sind (z. B. öffentliche Strassen, auch Quartierstrassen und Begegnungszonen, Trottoir, Parkplätze bspw. bei Einkaufszentren).

Elektro-Einrad (Onewheel)

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht gestattet.

Darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden!

Elektro-Einrad (Monowheel)

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht gestattet.

Darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden!

Elektro-Smartwheel (Hoverboard)

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht gestattet.

Darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden!

Elektro-Skateboard

Aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und fehlenden technischen Anforderungen ist dieses motorisierte Trendfahrzeug auf öffentlichem Grund nicht gestattet.

Darf nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden!

Die Liste ist nicht abschliessend. Es gibt weitere Angebote von elektrisch angetriebene „Fun-Geräte“. Die Stadtpolizei Zürich weist darauf hin, dass der Kauf solcher Trendfahrzeuge genau überlegt sein soll.

Tipps

Hier das Wichtigste, wie Sie Elektro-Trendfahrzeuge richtig benutzen.

  • Maximal eine Person pro Fahrzeug.
  • Strassen mit allgemeinem Fahrverbot und Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
  • Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber stets empfohlen.
  • Kindern unter 14 Jahren ist die Nutzung nicht gestattet.
  • 14- bis 16-jährige benötigen einen Führerausweis Kat. M. Für schnelle Elektro-Bikes benötigen auch Personen über 16 Jahren einen Führerausweis Kat. M.
  • Die Benutzung von Radstreifen und –wegen ist obligatorisch. Wo diese fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
  • Parkieren: Primär auf/in dafür vorgesehenen Flächen/Einrichtungen. Auf dem Trottoir nur, wenn daneben ein 1.5 m breiter Raum frei bleibt.
  • Ansonsten gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velo- oder Mofafahrende.
  • Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen sein und über die entsprechenden Leistungsbedingungen und Ausrüstung wie z. B. Licht, Glocke usw. verfügen (siehe Vorschriften des ASTRA).

Video

E-Trottinett, regelkonforme Nutzung.

Video Elektro-Trottinett richtig benutzen