Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Kategorie A1 (Unterkategorie)
Mindestalter | 15 Jahre: Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h 16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW) |
Erforderliche Kategorie | keine |
Nothelferkurs | ausgenommen Inh. Kat. B oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Website anerkannte Kursveranstalter |
Sehtest | darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein. |
Verkehrsmedizinische Untersuchung | nicht erforderlich Ausnahme:
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Epileptiker | werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen. |
Basistheorieprüfung | ausgenommen Inh. Kat. B oder B1 |
Zusatztheorieprüfung | keine |
Verkehrskunde | ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1 |
Praktische Grundschulung (PGS) | 12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig. |
Praktische Grundschulung (PGS) | 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten. |
Gültigkeit Lernfahrausweis |
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Lernfahrten | Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:
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Praktische Prüfung | F, G, M |
Unterkategorie A1
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).
Kategorie A1 (Unterkategorie)
Sehvermögen | |
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Sehschärfe | besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen) Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6 |
Gesichtsfeld | Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit. |
Doppelsehen | Keine einschränkenden Doppelbilder. |
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit | Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit. |
Hörvermögen | — |
Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksame Medikamente | Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch. |
Psychische Störungen |
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Organisch bedingte Hirnleistungsstörungen |
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Neurologische Erkrankungen |
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Herz-Kreislauferkrankungen |
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Stoffwechselerkrankungen |
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Krankheiten der Atem- und Bauchorgane | Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken. |
Krankheiten der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates | Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können. |